Arbeitsschwerpunkte

Wir beraten Sie schwerpunktmäßig im öffentlichen Recht, vor allem im Wirtschaftsverwaltungs- und im Vergaberecht.

Im Vergaberecht vertreten wir – je nach Ausschreibungsgegenstand – entweder die Verwaltung als Auftraggeber oder die an Aufträgen interessierten Bieter. Dabei nutzen wir unsere Kenntnis der jeweiligen Denk- und Arbeitsweise. Inhaltlich betreuen wir überwiegend Dienstleistungs- und Konzessionsvergaben, mit einem Schwerpunkt im Rettungsdienst, in Breitbandausschreibungen und im Bereich IT-Vergaben (auch mit zahlreichen Vorträgen und Seminaren). Wir betreuen aber auch regelmäßig Bau-Vergabeverfahren.

Einerseits betreuen wir öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung ihrer Vergabeverfahren: Von der Planung des Verfahrens über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis zur Zuschlagserteilung führen wir Ihr Verfahren möglichst konfliktfrei und ressourcenschonend zum Erfolg. Wir strukturieren die Prozesse und setzen Ihre Anforderungen mit dem nötigen Maß an Kreativität um, so dass Sie den richtigen Auftragnehmer finden.

Andererseits begleiten wir Bieter bei ihrer Beteiligung an Ausschreibungen: Wir unterstützen Sie engagiert bei der Angebotserstellung und begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens. Sollte Ihr Erfolg gefährdet sein, z.B. durch Einsprüche Ihrer Konkurrenten, so sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Rügen und Nachprüfungsverfahren oder Klagen vor den Vergabekammern und den Gerichten. Wenn Ihr Mitbewerber ungerechtfertigt bevorzugt wird, schaffen wir das aus der Welt. So konnten wir bereits zahlreiche Grundsatzentscheidungen erstreiten. Die wirtschaftlichen und strategischen Ziele unserer Mandanten verlieren wir dabei nie aus den Augen.

Immer wichtiger für unsere Mandanten werden auch das Beihilfe- und Fördermittelrecht, sei es im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge oder losgelöst davon. Wir begleiten Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Abwehr von Rückforderungsansprüchen.

Verwaltungsrechtlich sind wir in erster Linie für öffentlich-rechtliche Körperschaften tätig. Wir beraten und vertreten Sie in Grundsatzprozessen, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen kommunalen Körperschaften.

Im Zivilrecht betreuen wir unsere Mandanten vornehmlich in komplementären Rechtsgebieten, insbesondere im Bau- und Architektenrecht, im Vertragsrecht und im Zivilprozessrecht. Unser Team ist spezialisiert auf die rechtsgebietsübergreifende Betreuung komplexer Verfahren, die auch kartellrechtliche Fragestellungen mit einschließt.

Den wissenschaftlichen Anspruch in unserer Arbeit unterstreichen wir durch zahlreiche Veröffentlichungen und Gesetzeskommentierungen, durch Vorträge bei Seminaren und Tagungen sowie durch die Wahrnehmung von Lehraufträgen an privaten Fortbildungseinrichtungen. Auf diese Weise nehmen wir intensiv an der Rechtsfortbildung teil. Dr. Christian Braun und Katrin Zwetkow sind selbst Fachanwälte für Vergaberecht und gestalten entsprechende Lehrgänge teilweise als Dozenten mit. 2018 ist der Kommentar "KonzVgV einschließlich VergStatVO und Sonderregelungen" mit Malte Müller-Wrede und Dr. Christian Braun als Herausgeber im Bundesanzeiger-Verlag, Köln, erschienen. Dr. Braun, aber auch Frau Zwetkow sind Mitautoren. Daneben engagieren wir uns regelmäßig in der Ausbildung von Rechtsreferendaren, Rechtsanwaltsfachangestellten und Praktikanten.